Detailinformationen zur Baulandumlegung

Die Baulandumlegung nach dem BauGB ist im Wesentlichen eine Grundstücksneuordnungsmaßnahme zur erstmaligen Erschließung eines unbebauten Gebietes oder zur städtebaulichen Neugestaltung eines bereits erschlossenen und bebauten Gebietes im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.

Sie liegt auf der einen Seite im öffentlichen Interesse, weil dadurch die angestrebte städtebauliche Ordnung verwirklicht wird. In mindestens dem gleichen Maße nimmt sie jedoch auf der anderen Seite auch die Interessen der Grundstückseigentümer wahr. Diese erhalten im Rahmen des Umlegungsverfahrens zweckmäßig gestaltete Baugrundstücke für ihre vorher baulich nicht oder nur schlecht ausnutzbaren Flächen. Hierzu werden aus den in das Umlegungsverfahren einbezogenen Grundstücken nach Abzug der künftigen Gemeinbedarfsflächen (Straßen, Ausgleichsflächen, Spielplätze, etc.) neue Grundstücke gebildet, die nach Lage, Form und Größe so zugeschnitten sind, dass sie der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzung zugeführt werden können.

Grundsätzlich erhält jede Eigentümerin bzw. jeder Eigentümer für sein bisheriges, in das Verfahren einbezogene Grundstück (Einwurfsgrundstück) ein möglichst gleichwertiges neues Grundstück (Zuteilungsgrundstück). Ausnahmsweise kann auch in Geld oder auch mit Grundstücken außerhalb des Umlegungsgebietes abgefunden werden. Ein Unterschied zwischen dem Verkehrswert des Einwurfsgrundstücks und dem des Zuteilungsgrundstücks sowie die durch die Umlegung bedingten sonstigen Vermögensnachteile und Vermögensvorteile werden in Geld ausgeglichen. Nach dem Prinzip der gerechten Lastenverteilung werden dabei alle beteiligten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer möglichst gleichmäßig zur Deckung des öffentlichen Flächenbedarfs herangezogen.