Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes

Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes ist die planerische Grundlage für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des Einzelhandels in Menden. Dieses städtebauliche Entwicklungskonzept wurde durch das Gutachterbüro GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH erarbeitet.

Auf Grundlage einer Analyse der einzelhandelsbezogenen Ist-Situation beinhaltet die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes die folgenden Punkte:

·     Anpassung der Zentren- und Standortstruktur

·     Neuabgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche nach funktionalen und städtebaulichen Kriterien

·     Darstellung der Handlungsbedarfe für einzelne zentrale Versorgungsbereiche

·     Anpassung der Entwicklungsstandorte und Darstellung der Entwicklungspotentiale der Zentren

·     Empfehlungen zur Sicherung und Stärkung der Nahversorgungsstruktur

·     Fortschreibung der Sortimentsliste der Stadt Menden

·     Empfehlungen zur Einzelhandelssteuerung

·     Hinweise und Empfehlungen zur Bauleitplanung

Im Rahmen des Fortschreibungsprozesses wurde ein begleitender Arbeitskreis eingerichtet, der sich aus Vertretern der Werbegemeinschaften, des IMW, der SIHK, des Einzelhandelsverbands, der Bezirksregierung, der WSG sowie der Politik und der Verwaltung zusammensetzt und zweimal prozessbegleitend tagte.

Durch den abschließenden Beschluss des Rates am 08.09.2020 erlangte die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes das Gewicht eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB, welches als öffentlicher Belang sowohl bei der Aufstellung von Bauleitplänen als auch im Rahmen des § 34 BauGB zu berücksichtigen ist.

Nach zehn Jahren sollte eine Fortschreibung des Konzeptes erfolgen. Durch eine laufend aktualisierte Bestandsaufnahme kann dann ggf. schnell auf sich abzeichnende Fehlentwicklungen im Einzelhandel reagiert werden. Vor diesem Hintergrund besteht möglicherweise aber schon deutlich früher als 2030 Handlungsbedarf für eine Fortschreibung. Daher sollten eine regelmäßige Überprüfung der Ziele und deren Umsetzung mindestens im Abstand von fünf Jahren erfolgen. Im Rahmen dieser Erfolgskontrolle müssen dann nicht nur die konkreten räumlichen Vorgaben, sondern auch die Sortimentsliste überprüft und ggf. korrigiert werden.

Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzept steht hier für Sie zum Download bereit: