Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen

Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtentwässerung Menden (Sauerland) informiert zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen gem. Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW):

Der nordrhein-westfälische Landtag hat im März 2013 eine Änderung des Landeswassergesetzes (LWG) beschlossen. Der bisherige § 61a, der die Dichtheitsprüfung der privaten Kanalleitungen regelte, ist gestrichen worden. Eine Überprüfung wird in den §§ 61 und 53 (1e) geregelt; zusätzlich hat der nordrhein-westfälische Landtag am 17.10.2013 eine Verordnung erlassen, die die genaue Durchführung beschreibt. Im Folgenden werden wir Sie über die neuen Bestimmungen informieren. Trotz der Streichung des bisherigen § 61a ist nach wie vor bei ALLEN Neubauten sowie wesentlichen Änderungen eine Dichtigkeitsprüfung der neu verlegten Anschlussleitungen erforderlich.

Im Dezember 2019 hat der nordrhein-westfälische Landtag über eine Änderung der Prüfpflicht von Leitungen in Wasserschutzgebieten beraten. Demnach soll eine Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser Nordrhein-Westfalen (SüwVO), die im § 8 derzeit die Zustands- und Funktionsprüfung regelt, herbeigeführt werden. Am 13.08.2020 ist die Änderung der SüwVO in Kraft getreten. Die Prüffrist bis Ende 2020 gilt nur noch für Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten, die der Fortleitung von gewerblichem oder industriellem Abwasser dienen. Die Prüffrist für Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten, die häusliches Abwasser ableiten, ist entfallen.  Bei Neuabnahmen oder wesentlichen Änderungen an den Abwasserleitungen ist eine Prüfung aber nach wie vor erforderlich.

Die bisherige Pflicht zur Wiederholungsprüfung für Abwasserleitungen für häusliches Abwasser nach 30 Jahren ist ebenfalls ersatzlos entfallen. Zusätzlich kann aber eine Prüfpflicht auch für häusliche Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten bestehen, wenn bei der Untersuchung des öffentlichen Netzes Hinweise auf Undichtigkeiten der privaten Anschlussleitungen entdeckt werden. Dies können z.B. sein: Ausschwemmungen, Ausspülungen, Scherbenbildung, Fremdstoffe o.ä.; ebenso können Absackungen oder Verstopfungen der privaten Anschlussleitung Auslöser für eine Prüfung sein. Der genaue Text der SüwVO kann z.B. auf recht.nrw.de eingesehen werden.


In diesem Zusammenhang sei ausdrücklich auf mögliche unseriöse Anbieter hingewiesen, die versuchen, Ihnen mit einer entsprechenden Vorgehensweise eine Dichtheitsprüfung / Kanalsanierung zu verkaufen!

 Mögliche Indikatoren, an denen man unseriöse Anbieter erkennen kann:

  • Im Auftrag der Stadtentwässerung Menden (Sauerland) / Stadt Menden (Sauerland) ist keine Firma unterwegs.
  • Schnäppchenpreise sind unrealistisch und beinhalten in einer Vielzahl von Fällen eine unzureichende / lückenhafte / fehlerhafte Dokumentation der untersuchten Leitungen.
  • Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen, niemand muss sofort prüfen und / oder sanieren. Warten Sie die weitere Entwicklung ab.
  • weitere Informationen bietet auch die Verbraucherzentrale NRW.

 
Unser Tipp:

Bevor Sie ihren Hausanschluss überprüfen lassen, nehmen Sie Kontakt mit der Stadtentwässerung Menden (Sauerland) auf! Wir beraten Sie - kompetent, unabhängig und kostenlos.

 


FÜR NEUBAUTEN bzw. KANALNEUANSCHLÜSSE:

Gleichsam sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass für alle Neubauten/Kanalanschlüsse entsprechend der DIN 1610 die Verpflichtung besteht, eine Dichtheitsprüfung für die Abwasserleitung(en) vorzulegen.

Allgemeines

Im März 2013 ist das neue Landeswassergesetz NRW in Kraft getreten; der bisherige Paragraph 61a ist in dieser Neufassung entfallen. Im November 2013 folgte die dazugehörige Rechtsverordnung (die sog. "Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SüwVO)"), die die konkrete Ausführung regelt. Im Zuge der o.g. Neufassung der SüwVO Abwasser wird es zu neuen Rechtsverordnungen kommen, die derzeit noch nicht vorliegen. Nur bei neu bebauten Grundstücken besteht auch weiterhin für alle Grundstückseigentümer die Verpflichtung, die neu verlegten Abwasserleitungen auf Dichtheit (gem. DIN EN 1610) zu untersuchen.

Das Landeswassergesetz hat den Schutz unserer Gewässer als Ziel. Dazu gehören zum Beispiel Bäche, Flüsse und das Grundwasser. Sind Kanalleitungen undicht, kann Abwasser ins Grundwasser gelangen und es verschmutzen. Auch sauberes Grundwasser kann bei einem entsprechend hohen Grundwasserstand durch undichte Leitungen ins Kanalsystem eindringen und an den Kläranlagen Probleme und zusätzliche Kosten verursachen.

Die Stadtentwässerung Menden ist als Betreiber der öffentlichen Abwasseranlagen verpflichtet, die Bürger über den Inhalt des Gesetzes zu informieren und sie bei der Dichtheitsprüfung zu beraten. Auf dieser Internetseite möchten wir allen Grundstückseigentümern eine Hilfestellung geben und folgende Fragen beantworten: 

Den Wortlaut der neuen SüwVO zu den privaten Hausanschlussleitungen finden Sie als pdf-Datei auszugsweise hier. Der gesamte Verordnungstext einschl. der Anlagen kann auf den Internetseiten des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen eingesehen und heruntergeladen werden.


Was fordert der Gesetzgeber?

Die unterirdisch (unzugänglich) verlegten Abwasserleitungen, durch die Schmutzwasser abgeleitet wird, müssen auf Dichtheit untersucht und im Schadensfall saniert werden. Damit sind nicht nur die eigentlichen Rohre gemeint, auch Schächte und Inspektionsöffnungen sind mit zu untersuchen und im Bedarfsfall zu sanieren. Im übrigen beschränkt sich der Gesetzgeber nicht nur auf die an eine öffentliche Kanalisation angeschlossenen Grundstücke, sondern bezieht auch ausdrücklich die Ableitungen auf privaten Grundstücken mit ein, die in eine abflusslose Grube bzw. Kleinkläranlage münden.

Zu den zu untersuchenden Entwässerungsleitungen zählen der Bereich zwischen Haus und städtischem Kanal sowie sämtliche Leitungen, die entlang der Hauskanten oder unter der Kellerbodenplatte unterirdisch verlegt worden sind. Leitungen, die nur Regenwasser führen, müssen nicht untersucht werden, wohl aber Regenwasserleitungen, in die Schmutzwasser zurückstauen kann.


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Wann muss die Dichtheitsprüfung durchgeführt werden?

  1. Eine Dichtheitsprüfung der unterirdischen Abwasserleitungen ist bei Neubauten grundsätzlich vor der Inbetriebnahme durchzuführen. Bei An- und Umbauten (in der SüwVO als wesentliche Änderung beschrieben) gilt das Gleiche, wobei dann auch der bestehende Altkanal überprüft werden muss.
  2. Die neue Verordnung vom Oktober 2013 definiert für bestehende Abwasserleitungen konkrete Untersuchungsfristen:
  • in Wasserschutzgebieten ist die Erstprüfung von bestehenden Abwasserleitungen, die vor dem 01.01.1965 (häusliches Abwasser) bzw. vor dem 01.01.1990 (industrielles oder gewerbliches Abwasser) errichtet worden sind, bis zum 31.12.2015 durchzuführen;
  • alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten sind bis zum 31.12.2020 erstmalig zu untersuchen;
  • außerhalb von Wasserschutzgebieten gilt die Prüfpflicht bis zum 31.12.2020 nur für Industrie- und Gewerbebetriebe, wenn für deren Abwasser besondere Anforderungen gem. Anhang 2 - 57 der Abwasserverordnung festgelegt sind (gilt NICHT für Privathaushalte!);
  • eine Wiederholungsprüfung ist alle 30 Jahre durchzuführen, die Frist beginnt einheitlich am 31.12.2015 bzw. 31.12.2020.

 

Dies bedeutet, das für alle privaten Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten die Prüfpflicht entfallen ist! Sollten Sie dennoch eine Untersuchung ihrer Abwasserleitungen vornehmen wollen, wenden Sie sich bitte an Herrn Hubertus Allhoff (Telefon und email s.o.).


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Wie wird die Dichtheitsprüfung durchgeführt?

  1. Die privaten Grundleitungen werden zunächst von einer Revisionsöffnung im Haus oder von einem Revisionsschacht auf dem Grundstück aus gereinigt. Dazu eignet sich der Einsatz eines Spülfahrzeugs mit Hochdruckspüldüse.
  2. Das gesamte schmutzwasserführende Leitungsnetz wird mit einer Spezialkamera durchfahren, auf Schäden untersucht und dokumentiert. Erkennbare Schäden müssen dann saniert werden.
  3. Bei Neuabnahmen ist zusätzlich eine Dichtheitsprüfung mittels Druckprüfung nach DIN EN 1610 erforderlich.
  4. Abschließend werden die Ergebnisse ausgewertet und dokumentiert. Das Prüfprotokoll bzw. die Bescheinigung über die erfolgreiche Dichtheitsprüfung dient als Nachweis und muss der Stadtentwässerung Menden vorgelegt werden, wenn diese es verlangt.

Eine Übersicht über die bei der Durchführung der Dichtheitsprüfung zu beachtenden Punkte, ein Beispiel für eine Bescheinigung (Blanko-Formular) sowie die in der Region gem. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW zugelassenen Sachkundigen haben wir Ihnen in einer PDF-Datei (ca. 61 KB) zum Download zusammengestellt.


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Wer macht was?

Die Stadtentwässerung Menden berät auf Anfrage im Vorfeld die Grundstückseigentümer bei der Umsetzung der Dichtheitsprüfung über die rechtlichen Aspekte, die technischen Möglichkeiten und den zu erwartenden Kostenrahmen. Für die Umsetzung der Arbeiten sollte von den Grundstückseigentümern ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Dieser organisiert die Reinigung und Kamerabefahrung der privaten Leitungen, prüft und wertet die Ergebnisse der Befahrung aus, stellt die notwendigen Sanierungsarbeiten zusammen, überwacht die Durchführung der Sanierung und kontrolliert die abschließende Dichtheitsprüfung.

Für die Organisation und Durchführung der Gesamtmaßnahme ist ein möglichst genauer Plan über den Verlauf der privaten unterirdischen Abwasserleitungen sehr hilfreich und eine wichtige Arbeitsgrundlage. Diese Unterlagen befinden sich oft bei den privaten Bauakten wie zum Beispiel der Baugenehmigung. Sollte dort nichts zu finden sein, so kann mit unserer Hilfe im Archiv des Bauamtes gesucht werden. Bleibt die Suche ohne Erfolg, muss auf der Grundlage der vor Ort festgestellten Leitungsführung das Kanalnetz aufgenommen und so genau wie möglich aufgezeichnet werden. Alternativ ist der Einsatz spezieller Techniken zur Lokalisierung der Leitungsführung mittels Sender- und Empfängereinheiten denkbar, aber teuer.


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Was kostet das?

Es können keine Pauschalpreise genannt werden. Die Kosten hängen von der Länge, dem Zustand und der Zugänglichkeit des zu untersuchenden privaten Kanalnetzes ab.

Die mittleren Kosten der TV-Inspektion mit vorhergehender Hochdruck-Reinigung der Abwasserleitungen liegen bei rund 300,-  bis  500,- € pro Grundstück. Sollte aufgrund der TV-Inspektion eine spezielle Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 erforderlich sein, bewegen sich die Kosten in Höhe von 150,- bis 300,- € je Grundstück und Prüfung.

Sollten Reparaturen notwendig sein, hängen die Kosten von Schadensart und -umfang ab. Neben dem aufwändigen Freilegen möglicher Schäden unter der Bodenplatte bzw. auch im Gartenbereich sind heute verschiedene Sanierungsmethoden auf dem Markt, die im Einzelfall kostengünstiger sein können und zudem erheblich schneller und ohne Aufbrüche durchgeführt werden. Gegebenenfalls ist auch die Einbindung eines Sachverständigen sinnvoll, um so eine technisch einwandfreie und wirtschaftlich vertretbare Lösung zu erreichen.

Deutliche Kostenreduzierungen sind zu erwarten, wenn sich mehrere Nachbarn zusammen tun und die erforderlichen Arbeiten gemeinsam durchführen lassen. Allein bei den An- und Abfahrkosten der unterschiedlichen Dienstleister sind Einsparungen möglich. Prüfen Sie auch, ob Ihre Gebäudeversicherung die Kosten für die Beseitigung von Schäden abdeckt.


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Wo finden Sie Ansprechpartner?

Das Land Nordrhein-Westfalen führt eine landesweit gültige Liste mit Sachverständigen für die Dichtigkeitsprüfung. Die Liste des Landes wird vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) geführt. Über die Umkreissuche können Sie sich alle entsprechenden Firmen der Region heraussuchen. Auf der Internetseite der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) finden Sie darüberhinaus weitere Informationen u.a. über zertifizierte Unternehmen.

Als Ansprechpartner bei der Stadtentwässerung steht Ihnen Herr Hubertus Allhoff unter der Telefon-Nummer 02373 903-1218 zur Verfügung.


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