Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtentwässerung Menden (Sauerland) informiert zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen gem. Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW):
Der nordrhein-westfälische Landtag hat im März 2013 eine Änderung des Landeswassergesetzes (LWG) beschlossen. Der bisherige § 61a, der die Dichtheitsprüfung der privaten Kanalleitungen regelte, ist gestrichen worden. Eine Überprüfung wird in den §§ 61 und 53 (1e) geregelt; zusätzlich hat der nordrhein-westfälische Landtag am 17.10.2013 eine Verordnung erlassen, die die genaue Durchführung beschreibt. Im Folgenden werden wir Sie über die neuen Bestimmungen informieren. Trotz der Streichung des bisherigen § 61a ist nach wie vor bei ALLEN Neubauten sowie wesentlichen Änderungen eine Dichtigkeitsprüfung der neu verlegten Anschlussleitungen erforderlich.
Im Dezember 2019 hat der nordrhein-westfälische Landtag über eine Änderung der Prüfpflicht von Leitungen in Wasserschutzgebieten beraten. Demnach soll eine Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser Nordrhein-Westfalen (SüwVO), die im § 8 derzeit die Zustands- und Funktionsprüfung regelt, herbeigeführt werden. Am 13.08.2020 ist die Änderung der SüwVO in Kraft getreten. Die Prüffrist bis Ende 2020 gilt nur noch für Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten, die der Fortleitung von gewerblichem oder industriellem Abwasser dienen. Die Prüffrist für Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten, die häusliches Abwasser ableiten, ist entfallen. Bei Neuabnahmen oder wesentlichen Änderungen an den Abwasserleitungen ist eine Prüfung aber nach wie vor erforderlich.
Die bisherige Pflicht zur Wiederholungsprüfung für Abwasserleitungen für häusliches Abwasser nach 30 Jahren ist ebenfalls ersatzlos entfallen. Zusätzlich kann aber eine Prüfpflicht auch für häusliche Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten bestehen, wenn bei der Untersuchung des öffentlichen Netzes Hinweise auf Undichtigkeiten der privaten Anschlussleitungen entdeckt werden. Dies können z.B. sein: Ausschwemmungen, Ausspülungen, Scherbenbildung, Fremdstoffe o.ä.; ebenso können Absackungen oder Verstopfungen der privaten Anschlussleitung Auslöser für eine Prüfung sein. Der genaue Text der SüwVO kann z.B. auf recht.nrw.de eingesehen werden.
In diesem Zusammenhang sei ausdrücklich auf mögliche unseriöse Anbieter hingewiesen, die versuchen, Ihnen mit einer entsprechenden Vorgehensweise eine Dichtheitsprüfung / Kanalsanierung zu verkaufen!
Mögliche Indikatoren, an denen man unseriöse Anbieter erkennen kann:
- Im Auftrag der Stadtentwässerung Menden (Sauerland) / Stadt Menden (Sauerland) ist keine Firma unterwegs.
- Schnäppchenpreise sind unrealistisch und beinhalten in einer Vielzahl von Fällen eine unzureichende / lückenhafte / fehlerhafte Dokumentation der untersuchten Leitungen.
- Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen, niemand muss sofort prüfen und / oder sanieren. Warten Sie die weitere Entwicklung ab.
- weitere Informationen bietet auch die Verbraucherzentrale NRW.
Unser Tipp:
Bevor Sie ihren Hausanschluss überprüfen lassen, nehmen Sie Kontakt mit der Stadtentwässerung Menden (Sauerland) auf! Wir beraten Sie - kompetent, unabhängig und kostenlos.
FÜR NEUBAUTEN bzw. KANALNEUANSCHLÜSSE:
Gleichsam sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass für alle Neubauten/Kanalanschlüsse entsprechend der DIN 1610 die Verpflichtung besteht, eine Dichtheitsprüfung für die Abwasserleitung(en) vorzulegen.