Der Unterhalt, die Modernisierung und der Ausbau der Abwasserbeseitigungsanlagen kommen allen Bürgern zugute. Aber sie verursachen auch Kosten, die in Form von Gebühren auf die Nutzer umgelegt werden. Das Verfahren hierfür ist genau geregelt und unterliegt strengen Kriterien.
Am Anfang eines Jahres wird ein Grundbesitzabgabebescheid an jeden Mendener Bürger versandt, aus dem die aktuellen Gebühren hervorgehen.
Abwassergebühr 2025 Stadtentwässerung Menden
Gebühr
2025
Schmutzwasser je m3
3,19 €
Schmutzwasser Ruhrverbandsmitglieder je m3
1,53 €
Niederschlagswasser je m2
0,92 €
Niederschlagswasser Ruhrverbandsmitglieder je m2
0,71 €
Schlammabfuhr aus Kleinkläranlagen je m3
23,84 €
Die Abwassergebühr für die Inanspruchnahme der Abwasseranlage wird nach der Menge des Schmutzwassers und Niederschlagswassers berechnet, die der Abwasseranlage zugeführt wird. Die Benutzungsgebühr für die Ableitung von Schmutzwasser richtet sich nach dem verbrauchten Frischwasser (m³). Die Benutzungsgebühr für die Ableitung von Niederschlagswasser bemisst sich nach der bebauten und befestigten Grundstücksfläche (angeschlossene Grundstücksfläche), von der Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt.
Die Gebühr wird erstmalig einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides für die zurückliegende Zeit und dann vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrages fällig. Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. Der Gebührenpflichtige hat der Stadt Menden die Größe und etwaige Veränderungen der angeschlossenen Grundstücksfläche mitzuteilen.
Ansprechpartner Gebühren
Die Entwässerungsgebühren werden von der Abteilung Finanzverwaltung der Stadt Menden erhoben. Sollten Sie Fragen zu Zahlungsmodalitäten, Berechnungsgrundlagen o.ä. haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Teams Steuerverwaltung.