Entwässerungsantrag

Antragsunterlagen

Die Herstellung und Änderung von Anlagen und Einrichtungen auf Grundstücken zur Ableitung, Reinigung, Versickerung oder Verrieselung aller auf einem Grundstück anfallenden Abwässer bedarf der Genehmigung und ist vom Anschlussnehmer zu beantragen. Abwasseranlagen müssen den jeweils geltenden DIN-Normen und den Arbeitsblättern der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) entsprechen.

Wie stelle ich einen Grundstücksentwässerungsantrag?

Der Antrag ist auf der Grundlage der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Menden in der jeweils gültigen Fassung zu stellen. Die aktuellste Fassung der Abwasserbeseitigungssatzung sowie das Formular für den Antrag auf Zustimmung zum Kanalanschluss kann im Download-Bereich heruntergeladen werden.

Notwendige Angaben:

  • Absender
  • Datum der Antragstellung
  • Angaben zum Grundstück
  • Gemarkung
  • Flur
  • Flurstück
  • Staße, Hausnummer
  • Bauherr wenn abweichend vom Absender
  • Name
  • Wohnort
  • Straße, Hausnummer

Die Antragsunterlagen sind für jedes einzelne Gebäude einzureichen.

 

Erforderliche Unterlagen

Folgende wichtigen Planunterlagen sind unter anderem beizufügen:

  1. Ein amtlicher Lageplan des anzuschließenden Grundstücks mit allen auf ihm stehenden bzw. mit allen geplanten Gebäuden, mit Angabe der städtischen Kanalisation sowie der vorhandenen bzw. geplanten Anschlussleitung.
  2. Die Beschreibung der auf dem Grundstück geplanten Abwasseranlagen.
  3. Angaben zur Größe der bebauten und befestigten Grundstücksfläche (angeschlossene Grundstücksfläche).
  4. Angaben zur Größe bereits angeschlossener Grundstücksflächen, die vom Kanalnetz getrennt werden sollen.
  5. Angaben zur Größe von Flächen, die an ein Rückhaltesystem angeschlossen werden und Angabe des Volumens des Rückhaltesystems.
  6. Die Beschreibung der Gewerbebetriebe, deren Abwässer in das Abwassernetz eingeleitet werden sollen, nach Art und Menge der voraussichtlich anfallenden Abwässer.
  7. Für die Erstellung von Anlagen zur Versickerung ist eine Berechnung nach dem Arbeitsblatt A 138 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) vorzulegen. Als Grundlage für diese Berechnung ist die Durchlässigkeit des Bodens nach den Anforderungen der SEM nachzuweisen.

Die Antragsunterlagen sind mit dem Formular "Antrag auf Zustimmung zum Kanalanschluss" bei der SEM einzureichen. Die SEM ist berechtigt, Ergänzungen zu den Unterlagen und Sonderzeichnungen vorzunehmen sowie bei bereits vorhandenen Betrieben Abwasseruntersuchungsergebnisse zu verlangen. Die SEM kann auch eine Nachprüfung durch Sachverständige fordern, wenn sie dies für notwendig hält. Ein Antrag auf Zustimmung zum Kanalanschluss kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.

 

Bauausführung

Bei der Ausführung sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Ergibt sich während der Ausführung einer genehmigten Anlage die Notwendigkeit, von dem genehmigten Plan abzuweichen, so ist die Abweichung sofort anzuzeigen und dafür eine Nachtragsgenehmigung einzuholen.
  2. Ohne Genehmigung darf mit dem Bau nicht begonnen werden; es sei denn, dass dazu in besonderen Fällen ausnahmsweise eine vorläufige Erlaubnis erteilt worden ist.
  3. Die Genehmigung des Antrages erlischt nach Jahresfrist, wenn mit der Ausführung nicht begonnen oder wenn eine begonnene Ausführung länger als ein Jahr eingestellt worden ist.
  4. Die Genehmigung erfolgt unbeschadet der Rechte Dritter sowie unbeschadet der bundes- und landesgesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Bestimmungen des LWG.
  5. Die Anschlussgenehmigung ist vor dem Anschluss an die öffentliche Kanalisation einzuholen. Die Einleitung von Abwässern in die öffentliche Kanalisation ist erst gestattet, sobald nach Herstellung und Änderung der Entwässerungsanlagen die Abnahme durch die SEM erfolgt ist und keine Mängel ergeben hat.
  6. Arbeiten im öffentlichen Straßenbereich sowie Anschlüsse an den öffentlichen Kanal dürfen nur von Tiefbaufirmen ausgeführt werden, die durch die Stadt Menden (Sauerland) zugelassen sind. Eine Liste der Firmen kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.

Jedes anzuschließende Grundstück ist unterirdisch mit einer eigenen Anschlussleitung und ohne technischen Zusammenhang mit den Nachbargrundstücken an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen. In Gebieten mit Mischsystem ist für jedes Grundstück eine Anschlussleitung, in Gebieten mit Trennsystem je eine Anschlussleitung für Schmutz- und für Niederschlagswasser herzustellen. Auf Antrag können mehrere Anschlussleitungen verlegt werden.

Die Lage des Anschlusspunktes der Hausanschlussleitung an die öffentliche Kanalisation bestimmt SEM. Der Einbau der Anschlussstutzen in der öffentlichen Abwasseranlage wird von der SEM überwacht und abgenommen. Auf Antrag können zwei oder mehrere Grundstücke durch eine gemeinsame Anschlussleitung entwässert werden. Die Benutzungs- und Unterhaltungsrechte sind im Grundbuch oder durch Baulast abzusichern.