Allgemeines

Auf dieser Seite stellen wir für Sie die Informationen zur getrennten Regenwasserableitung und -nutzung vor. An dieser Stelle können wir jedoch nur einen groben Überblick über die grundsätzlichen Möglichkeiten geben, die sich durch die separate Ableitung des anfallenden Regenwassers oder durch dessen Nutzung bieten. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter oder an ihren Architekten.

Zu folgenden Themen stehen Informationen für Sie bereit:

Für alle Regenwassernutzungsarten gilt gleichermaßen:

  1. Eine Befreiung von der Regenwassergebühr kann nur erfolgen, wenn das Regenwasser vollständig auf dem eigenen Grundstück versickert oder direkt in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet wird.
  2. Für die Einleitung in ein Gewässer (inkl. Grundwasser) ist grundsätzlich ein Antrag auf Einleitung von Regenwasser bei der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises zu stellen; zudem ist die schadlose Ableitung - d.h. keine Beeinträchtigung von Nachbargrundstücken oder Unterliegern - über ein Gutachten nachzuweisen.

Bei Neubauvorhaben lassen sich die Kosten für die Versickerungsanlagen kostenneutral oder günstiger als eine konventionelle Ableitung gestalten. Wird von der Ableitung bei bestehenden Gebäuden auf die Versickerung umgestellt, sind häufig - je nach Methode und Gebäude - Umbauten erforderlich. Diese lassen sich gut im Rahmen einer geplanten Sanierung durchführen.

Eine pauschale Aussage zu dem Kosten-Nutzen-Verhältnis an dieser Stelle zu treffen ist schwierig, da vieles von den individuellen Verhältnissen auf dem jeweiligen Grundstück abhängt. Sollten Sie Fragen hierzu haben, steht Ihnen die Stadtentwässerung gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Ansprechpartner hierfür ist Herr Hubertus Allhoff. Für konkrete Kostenanfragen empfehlen wir mit einem Ingenieur-/Architekturbüro oder einem Installateurbetrieb Kontakt aufzunehmen und einen Ortstermin durchzuführen. Allgemein kann jedoch festgehalten werden, dass Einsparungen - wenn überhaupt - nur mittel- bis langfristig erzielt werden können.

Nähere Informationen erhalten Sie bei uns. Wir helfen und unterstützen Sie gern.

Wohin mit dem Regenwasser?

Hinweise über den Umgang mit Niederschlagswasser auf privaten Grundstücken.

Grundsätzlich ist das Regenwasser zunächst der Stadtentwässerung Menden zur Entsorgung zu überlassen. Es besteht zwar noch die Möglichkeit - sofern nicht ohnehin ein Trennsystem vor Ort errichtet ist - das auf dem privaten Grundstück anfallende Regenwasser zu versickern oder in ein Gewässer einzuleiten, doch sind hierfür mittlerweile höhere Anforderungen seitens der Unteren Wasserbehörde zu beachten. Sofern ein Trennsystem durch die Stadtentwässerung Menden vorgegeben ist (d.h. es existiert ein separater Regenwasserkanal), ist der Anschluss- und Benutzungszwang für die öffentliche Kanalisation maßgebend. Ebenso darf das separat abgeleitete Regenwasser nicht oder nur schwach mit Schadstoffen belastet sein. Unter unbelastetem Niederschlagswasser ist das auf den Dächern, den Hofflächen (ohne Kfz-Verkehr) und den Garagenzufahrten bei Einzel- und Doppelhäusern anfallende Regenwasser zu verstehen; als schwach belastet gilt das auf Zufahrten zu Sammelgaragen (Mehrfamilienhäuser) anfallende Niederschlagswasser.

Im Falle einer privaten Ableitung des Niederschlagswassers ist gegenüber dem Märkischen Kreis - Untere Wasserbehörde - ein Nachweis der schadlosen Ableitung des Niederschlagswassers zu erbringen; konkret wird seitens des Kreises ein Gutachten gefordert, in dem die Versickerung oder oberflächige Ableitung des Niederschlagswassers und evtl. Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit zu untersuchen sind. Da diese Hürde mit Aufwand und Kosten verbunden ist, empfiehlt es sich, vorab die Entsorgungsmöglichkeiten abzuklären. Im Falle einer Versickerung können Sie die Versickerungsfähigkeit des Bodens auf ihrem Grundstück selber ermitteln; wie dies geht, ist weiter unten im Abschnitt "Durchführung eines Versickerungsversuches" beschrieben. Für die mögliche oberflächige Ableitung steht Ihnen die Stadtentwässerung Menden für eine Inaugenscheinnahme der möglichen Entsorgungswege zur Verfügung; bei Interesse setzen Sie sich bitte mit Herrn Hubertus Allhoff in Verbindung. Eine solche erste Abschätzung ersetzt jedoch nicht das weiterhin erforderliche Gutachten. Hierfür stehen im Raum Menden verschiedene Ingenieur-, Architektur- und Geologiebüros zur Verfügung.

Sollte der Märkische Kreis einer Entsorgung des Niederschlagswassers auf anderem Wege als über die öffentliche Kanalisation zustimmen, werden Sie seitens des Märkischen Kreises mit Zustimmung der Stadtentwässerung Menden von der Niederschlagswasserbeseitigungspflicht formal befreit. Für die betriebliche und bauliche Unterhaltung und Wartung der vorgesehenen Entsorgungsmöglichkeit sind dann Sie als Grundstückseigentümer verantwortlich. Eine Befreiung von der Regenwassergebühr ist ebenfalls nur dann möglich, wenn das Regenwasser vollständig auf ihrem Grundstück verbleibt (Versickerung) oder vollständig anderweitig abgeleitet wird (Einleitung in ein Gewässer). Sofern weiterhin ein Notüberlauf an die öffentliche Kanalisation besteht, fallen auch Regenwassergebühren an.

In Neubaugebieten, in denen i.d.R. ein separater Regenwasserkanal (ggf. auch offener Graben) durch die Stadtentwässerung Menden errichtet wird, besteht auf jeden Fall ein Anschluss- und Benutzungszwang dieser öffentlichen Einrichtung. Eine Versickerung oder anderweitige Ableitung auf dem privaten Grundstück ist auch bei technischer Machbarkeit und keiner Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit NICHT möglich.

 

Für die Rückhaltung von Niederschlagswasser und Einleitung in das Grundwasser bzw. ein Oberflächengewässer ist in einem besonderen Verfahren die Genehmigung der Unteren Wasserbehörde erforderlich. Die hierfür erforderlichen Antragsunterlagen können bei der Stadtentwässerung abgeholt oder hier heruntergeladen werden. Über die einzelnen Möglichkeiten der Rückhaltung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück sowie die formale Abwicklung des Genehmigungsverfahrens informieren wir Sie und helfen Ihnen auch gerne weiter, falls Sie weitere Informationen oder Hilfe beim Ausfüllen der Antragsunterlagen benötigen.

Versickerungsarten:Nutzungsarten:
FlächenversickerungRegentonne, Zisterne
MuldenversickerungTeich, Biotop, Dachbegrünung
Mulden-Rigolen-VersickerungRegenwassernutzungsanlage für z. B.
WC und Waschmaschinen
Rigolenversickerung 
Rohrrigolenversickerung 
Schachtversickerung 

Nach oben

Durchführung eines Versickerungsversuches

Bevor eine Versickerung gebaut wird, sollte geprüft werden, ob das zur Verfügung stehende Gelände bzw. der Untergrund überhaupt für eine Versickerung geeignet ist. Dies empfiehlt sich vorallem bei der nachträglichen Umrüstung einer bereits bestehenden Entwässerung mit Ableitung des Regenwassers in die Kanalisation. Bei Neubauten wird dies i.d.R. durch den Architekten bereits mit berücksichtigt. Im Zuge des Entwässerungsantrages muss jedoch ein Versickerungsgutachten vorgelegt werden, das die Machbarkeit der Versickerung bescheinigt. Dieses Gutachten ist bei Neubauten i.d.R. über den Architekten, bei Umbauten an bestehenden Anlagen auch direkt über einen Geologen erhältlich.

 

Durchführung eines einfachen Versickerungsversuches
Die Ermittlung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes kann durch einen einfachen Versuch erfolgen, der im Folgenden näher beschrieben wird. Ein Formular mit den dem beschriebenen Berechnungsgang finden Sie im Downloadbereich. Die Versickerungsfähigkeit oder die Durchlässigkeit des Bodens wird mit dem sog. kf-Wert als negative Zehnerpotenz in m/s angegeben - sie beschreibt also die durchschnittliche Versickerungsgeschwindigkeit des Wassers im Untergrund. Typische Größenordnungen von Durchlässigkeitswerten für Lockergesteine sind:

BodenDurchlässigkeitsbeiwerte (kf-Werte)Bemerkung
reiner Kies10^-1 bis 10^-2 m/ssehr stark durchlässig (DIN 18130)
grobkörniger Sandum 10^-3 m/s 
mittelkörniger Sand10^-3 bis 10^-4 m/s 
feinkörniger Sand10^-4 bis 10^-5 m/s 
schluffiger Sand10^-5 bis 10^-7 m/s 
toniger Schluff10^-6 bis 10^-9 m/s 
Ton< 10^-9 m/ssehr schwach durchlässig (DIN 18130)
bzw. praktisch undurchlässig

Anmerkung: Z.B. beim grobkörnigen Sand bedeutet die Angabe 10^-3 m/s eine Geschwindigkeit von 0,001 m/s; die Darstellung als negative Zehnerpotenz ermöglicht eine einfachere und besser erkennbare Wiedergabe der Durchlässigkeit.

Die Abschätzung der Durchlässigkeit kann mit einem leicht durchführbaren Versuch erfolgen. Dieser muss in der entsprechenden Tiefenlage der beabsichtigten Versickerungsart (Muldenversickerung ca. 0,40 m Tiefe, Rigolenversickerung ca. 0,60 m Tiefe oder Schachtversickerung ca. 1,00 m Tiefe) durchgeführt werden. Für den Versuch benötigt man:

  • Spaten, Kelle
  • Messlatte, Zollstock
  • Uhr
  • Klebeband (alternativ wasserfester Stift)
  • Feinkies
  • Wasser
  • ca. 2 Std. Zeit
  • gute Laune und guten Willen

Durchführung: Zuerst muss ein Loch gegraben werden (s. Skizze für den Tiefenbereich 0,40 m). Achten Sie auf eine Mindestgröße, um den anfallenden Bodenaushub leicht entnehmen zu können. Nun bringen Sie eine ca. 3 cm starke Feinkiesschicht auf dem möglichst ebenen Boden des Loches auf. Stecken Sie die Messlatte fest in das Loch, so dass Sie die Latte gut sehen und auch bequem Markierungen daran anbringen können. Bevor man mit den Messungen beginnen kann muss das Loch und das direkte Umfeld noch ca. 1 Stunde gewässert werden (es sollte immer Wasser in dem Loch stehen). Für die Messung wird das Loch nun vollständig mit Wasser gefüllt. Markieren Sie nun den Wasserstand an der Messlatte und merken sich den Zeitpunkt. Nach 10 Minuten wird dann der Wasserstand in dem Loch auf der Messlatte erneut markiert. Die Höhendifferenz wird mit dem Zollstock gemessen.

Dieser Versuch ist dreimal zu wiederholen (jeweils mit erneutem Wasserauffüllen des Loches). Weichen die Ergebnisse stark voneinander ab, so ist der Versuch noch öfters zu wiederholen, um einen repräsentativen Mittelwert zu erhalten.
Das Ergebnis liefert einen Wert in cm Höhendifferenz / 10 Minuten. Um dies auf eine Stunde hochzurechnen ist das Ergebnis mit 6 zu multiplizieren; anschließend wird dieses Zwischenergebnis auf m/s umgerechnet.

Beispiel:
Gemessene Höhendifferenz = 6, 5 cm / 10 min
6,5 cm x 6 = 39 cm / Stunde
39 cm / 360.000 = 1,08 x 10-4 m/s (Kf-Wert)

Bewertung:
Das Ergebnis aus dem Beispiel entspricht einem fein- bis mittelkörnigen Sand, der über eine gute Versickerungsfähigkeit verfügt. Dieser Boden ist für eine Muldenversickerung geeignet.


Nach oben

Retentionsraumversickerung (Sickerteich)

Der Sickerteich ist ein abgedichteter Regenwassersammelteich oder Graben mit einem Überlauf in eine sich anschließende Versickerungsanlage (Flächenversickerung; Mulde, Mulden-Rigolensystem). Beim Sickerteich wird die biologische Reinigung des Niederschlagswassers über Passage durch die belebte Bodenzone zusätzlich durch Sedimentations- und Reinigungsprozesse im vorgeschalteten Teich verbessert. Ein Teil des Zwischenspeichervolumens wird bei diesem Anlagentyp durch den Teich vorgehalten. Es ist daher darauf zu beachten, dass die Einstauhöhe des Teiches bei Niederschlagsereignissen so viel Retentionsvolumen bietet, dass der Versickerungsstreifen nicht überlastet wird.
Die Retentionsraumversickerung bietet den Vorteil, dass sie sich als Biotop gestalten lässt, und sich so nahtlos in eine naturnahe Gartengestaltung integriert.

Einsatz: Die Methode kann für alle Niederschlagswässer der Kategorien "unbelastetes Niederschlagswasser" und " schwach belastetes Niederschlagswasser" eingesetzt werden.

Voraussetzungen: Die Sohle des Versickerungsteils muss einen Abstand von mindestens 1 m zum höchsten Grundwasserstand aufweisen. Der sog. kf -Wert des Untergrundes, der die Durchlässigkeit für Wasser angibt, sollte nicht kleiner als 10^-7 m/s (0,000001 m/s) sein.
Kosten: Vergleichsweise hoch. Zu den Kosten des Versickerungsteils kommen Materialkosten und Bepflanzungskosten für den Retentionsteich.


Nach oben

Rohr-/Rigolenversickerung

Bei der Rohr-Rigolenversickerung wird gesammeltes Regenwasser unterirdisch über ein geschlitztes Kunststoffrohr (Sickerrohr) dem Boden zugeführt.
Rohr-Rigolenversickerungsanlagen eignen sich daher besonders bei Grundstücken mit beengten Platzverhältnissen, da die Anlage auch unter Gehwegen oder Parkplätzen gelegt werden kann. Lediglich Bäume oder große Sträucher dürfen nicht über die Versickerungseinrichtung gepflanzt werden.
Die Größe eine Rigole ist abhängig von der Fläche, die angeschlossen werden soll, von der Wasserdurchlässigkeit des Bodens und den örtlichen Niederschlagsverhältnissen.
Als Faustregel lässt sich für eine Rigole mit Breite und Höhe von jeweils
1 Meter und für mittlere Niederschlagsverhältnisse in Menden folgende Tabelle aufstellen:

Voraussetzung:

Wasserdurchlässigkeit des Bodenserf. Rigolenlänge bei 100qm angeschlossener Fläche
gut6 - 7 m
mittel7 - 8 m
gering9 - 10 m


Bei zum Beispiel 90 Quadratmetern Dachfläche und guter bis mittlerer Wasserdurchlässigkeit des Bodens errechnet sich ein Wert für die Länge der Rigole wie folgt:

( 7 m / 100 m² ) x 90 m² = 6,3 m


Nach oben

Versickerungsmulde

In den meisten Fällen kann Regenwasser über Versickerungsmulden beseitigt werden. Kennzeichnend für die Muldenversickerung ist die Zwangspassage des Niederschlagswassers durch die sog. belebte Bodenzone. Sie bietet damit für das Grundwasser ausreichend Schutz. Aufgrund der vergleichsweise geringen Sohltiefen von Muldensystemen sind Mulden oft auch bei höheren Grundwasserständen möglich.

Einsatz: Die Methode kann für Niederschlagswässer der Kategorien "unbelastetes Niederschlagswasser" und "schwach belastetes Niederschlagswasser" eingesetzt werden.

Voraussetzungen: Ausreichender Durchlässigkeitsbeiwert des Untergrundes. Der Kf-Wert sollte nicht wesentlich unter 10^-6 m/s liegen.

Kosten: Gering. Materialkosten für Kies und Zuleitungen; Eigenleistungen möglich.

Bemessung: Berechnet wird das erforderliche Speichervolumen in Abhängigkeit von der versiegelten Fläche (Ared) und der zur Verfügung stehenden Versickerungsfläche (As).
Die Anlagen werden so bemessen, dass sie nur kurzzeitig unter Einstau stehen, da sonst die Gefahr einer Verschlickung bzw. Verdichtung der Muldensohle besteht. Unter der Annahme einer konstanten Versickerungsrate ergibt sich das Speichervolumen aus der Differenz zwischen Niederschlagsvolumen und dem Versickerungsvolumen, jeweils bezogen auf die Dauer des Bemessungsregens (T).
Für r 15(n=1) wird in Menden ein Wert von 115,6 l/s*ha zugrunde gelegt.


Nach oben

Flächenversickerung

Bei der Flächenversickerung versickert das Niederschlagswasser über eine ebene Fläche durch die darunter liegende belebte Bodenzone in das Grundwasser. Voraussetzung für die Flächenversickerung ist eine gute Durchlässigkeit der oberen Bodenschichten. Die Versickerungsleistung des Bodens muss größer oder gleich der Menge der anfallenden Niederschläge sein, da kein zusätzlicher Stauraum zur Verfügung steht.

Einsatz: Die Flächenversickerung bietet sich bei großen Grundstückszuschnitten an, die Versickerungsflächen sind uneingeschränkt nutzbar.

Kosten: Vorteile einer Flächenversickerung über unbefestigte, bewachsene Böden sind die geringen Herstellungskosten und die hohe Reinigungsleistung für das Niederschlagswasser bei Versickerung durch die belebte Bodenzone in das Grundwasser. Wartungskosten fallen für diese Anlagen nicht an.


Nach oben

Schachtversickerung

Bei dieser Technik wird das Wasser in einen Schacht geleitet, dessen Wände und Boden durchlässig sind. Durch das große Volumen kann Regenwasser zwischengespeichert werden und zeitlich verzögert in den Untergrund versickern. Der Querschnitt des Schachtes wird durch die Maße der Betonschachtringe bestimmt. Diese sind unterhalb des Zulaufrohres geschlitzt oder gelocht. Das Speichervolumen kann über die Anzahl der Ringe erhöht werden.

Einsatz: Eine Schachtversickerung setzt hohe Grundwasserflurabstände voraus. Ein Mindestabstand von 1,50 m zum Grundwasser ist einzuhalten. Die Schachtsohle wird zur Reinigung des Niederschlagwassers mit 50 cm Sand verfüllt. Das zwischengespeicherte Wasser kann über die Schachtwände und Sohle versickert werden und gelangt damit weitgehend ungereinigt in das Grundwasser.

Kosten: Diese Versickerungstechnik stellt nur für unverschmutztes Niederschlagswasser eine Bewirtschaftungsform dar. Dem Vorteil eines geringen Flächenbedarfs stehen gewichtige Nachteile bei der Schachtversickerung gegenüber. Neben der fehlenden Reinigungsleistung sind der Erstellungsaufwand, die Wartung sowie die Kosten erheblich höher als bei alternativen Versickerungstechniken. Eine finanzielle Fördermöglichkeit für Schachtversickerung besteht nicht.


Nach oben

Dachbegrünung

Dachflächenbegrünungen können durch ihr Rückhalte- und Verdunstungsvermögen einen wichtigen Betrag zu einer sinnvollen Niederschlagswasserbeseitigung liefern. Je nach Typ können sie den Niederschlagsabfluss um bis zu 60% dämpfen. Oft bietet es sich an, eine Dachflächenbegrünung mit einer der o. g. Versickerungsmethoden zu kombinieren, die dann aufgrund der resultierenden Minderbelastung kleiner dimensioniert werden kann. Darüber hinaus bieten Dachflächenbegrünungen weitere Vorteile:

  • positive Wirkung auf das Landschaftsbild
  • Sauerstoffproduktion
  • verbessertes Mikroklima
  • Staub wird aus der Umgebungsluft gefiltert
  • bessere Wärmeisolierung
  • Schallabsorption durch die weiche Pflanzenoberfläche
  • lange Lebensdauer

Es werden zwei Typen von Dachflächenbegrünung unterschieden:

  • Extensiv begrünte Dächer: Die Begrünung kommt mit den natürlichen Niederschlägen aus, eine zusätzliche Bewässerung nach der Anwachsphase ist nur bei längeren Trockenperioden notwendig. Bepflanzung: vorwiegend Sedumarten, Trocken-/Magergräser, Wildkräuter und Kleinstgehölze.
  • Intensiv begrünte Dächer: Die Begrünung erfordert einen höheren Aufwand bezüglich Aufbau und Pflege. Sie muss bewässert und mit Langzeitdünger genährt werden. Bepflanzung: Rasen, Wiesenkräuter, Stauden, Sträucher, flachwurzelnde Bäume.

Voraussetzungen: Die Statik des Gebäudes muss für die zusätzliche Dachlast geeignet sein. Der maximale Neigungswinkel des Daches (ohne besondere zusätzliche Sicherungsmaßnahmen) sollte 15 % nicht übersteigen.


Nach oben

Regenwassernutzungsanlage

Eine Regenwassernutzungsanlage (RWNA) bietet die Möglichkeit, das von den befestigten Flächen ablaufende Regenwasser über eine Zwischenspeicherung zu sammeln und für betriebliche Zwecke - z.B. Toilettenspülung, Waschwasser - im Haus zu nutzen.

Die Installation einer RWNA ist sehr aufwändig und rechnet sich i.d.R. nur bei Hausneubauten. Im Prinzip ist parallel zu den häuslichen Trinkwasserleitungen ein zusätzliches Leitungssystem für das Brauchwasser aus der RWNA zu verlegen. Die RWNA selber verursacht auf Grund der erforderlichen Wartungsarbeiten (vorallem für die Pumpe) ebenfalls laufende Betriebskosten, die im Vorfeld berücksichtigt werden müssen. Darüberhinaus ist auch ein separater Zulauf in die RWNA aus dem Frischwassernetz erforderlich, da z.B. bei längeren Trockenphasen die RWNA trocken fallen kann, für die Abnahmestellen aber trotzdem Wasser vorgehalten werden muß.

Bei einer RWNA reduziert sich für die an der Anlage angeschlossene befestigte Fläche (i.d.R. die Dachflächen) die Regenwassergebühr, auch wenn ein Notüberlauf an die öffentliche Kanalisation besteht. Hierfür ist bei der Stadt Menden ein Antrag zu stellen. Die Höhe der Reduzierung ist abhängig von der Größe der Zisterne: Bei mindestens 2,0 cbm Gesamtvolumen und 25 l je qm angeschlossener Fläche wird die für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr maßgebliche Fläche um 80% reduziert; beträgt das Fassungsvermögen weniger als 25 l je qm angeschlossener Fläche beträgt die Reduzierung lediglich 20%. Im Gegenzug wird aber eine zusätzliche Schmutzwassergebühr erhoben, da dem städtischen Kanalnetz mehr Schmutzwasser zugeleitet als über das Trinkwassernetz entnommen wird. Für die Erfassung dieser Menge ist ein zusätzlicher Zähler erforderlich, desweiteren auch in der Zulaufleitung aus dem Trinkwassernetz in die RWNA (da sonst diese Nachfüllung als Schmutzwassergebühr doppelt abgerechnet wird).


Nach oben