Anspruch auf Kindergeld haben alle Eltern, die in der Bundesrepublik Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben.
Ausgezahlt wird das Kindergeld an den Elternteil, bei dem das Kind lebt. Lebt das Kind mit beiden Elternteilen zusammen, können Sie bestimmen, welcher Elternteil das Kindergeld erhalten soll. Das Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt.
Für die Gewährung von Kindergeld ist die Stadt Menden (Sauerland) nicht selbst zuständig.
Zuständige Behörde ist die
Agentur für Arbeit Iserlohn
- Familienkasse -
Brausestr. 13-15
58636 Iserlohn
Tel. 02371 905-0
E-Mail: Familienkasse-Iserlohn@arbeitsagentur.de
Informationen aus "erster Hand" erhalten Sie daher dort.
Das Informationsangebot der Arbeitsagentur über Kindergeld finden Sie unter
www.familienkasse.de