Alle Familien mit Kindern u. Jugendlichen unter 18 bzw. 25 Jahren, die ALG-II-Leistungen, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe/Grundsicherung beziehen, haben grundsätzlich Anspruch auf diese Leistungen. Der Märkische Kreis bearbeitet Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Personen, die Kinderzuschlag und/oder Wohngeld und Kindergeld beziehen, nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG).
Informieren Sie sich über das, was alles möglich ist, direkt auf der Internetseite des Märkischen Kreises.
Die Bearbeitung erfolgt direkt durch den Märkischen Kreis. Die Antragsannahme, Beratung und die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Bearbeitung haben die Städte und Gemeinden übernommen. Die entsprechenden Antragsvordrucke erhalten Sie daher im Bürgerbüro.