Leistungen für Bildung und Teilhabe

Alle Familien mit Kindern u. Jugendlichen unter 18 bzw. 25 Jahren, die ALG-II-Leistungen, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe/Grundsicherung beziehen, haben grundsätzlich Anspruch auf diese Leistungen. Der Märkische Kreis bearbeitet Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Personen, die Kinderzuschlag und/oder Wohngeld und Kindergeld beziehen, nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG).

 

Informieren Sie sich über das, was alles möglich ist, direkt auf der Internetseite des Märkischen Kreises:

https://www.maerkischer-kreis.de/jugend-bildung/soziale-hilfen/bildungs-und-teilhabepaket/index.php?ajaxsearch=1 

 

Die Bearbeitung erfolgt direkt durch den Märkischen Kreis. Die Antragsannahme, Beratung und die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Bearbeitung haben die Städte und Gemeinden übernommen. Die entsprechenden Antragsvordrucke erhalten Sie daher im Bürgerbüro.

Wie stelle ich einen Antrag?

Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich - und zwar bevor die Leistung in Anspruch genommen werden soll. Bei der Antragstellung erfahren Sie auch, welche Unterlagen/Bescheinigungen Sie vorlegen müssen.

Weitere Informationen zum Bildungspaket finden Sie auch auf den Internetseiten

Im Bereich Familienlotse finden Sie zahlreiche Informationen z. B. zu Nachhilfe, Hausaufgabenbetreuung, Vereinen und vieles mehr.

Gerne beraten wir Sie auch persönlich und klären offene Fragen.