Integrationsrat

Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) bildet einen Integrationsrat zur Mitwirkung der Einwohner/innen mit Migrationshintergrund an den kommunalen Willensbildungsprozessen.

Der Integrationsrat hat die Aufgabe, den Rat und den Hauptgemeindebeamten in allen Angelegenheiten, die in seinen Aufgabenbereich fallen, im Rahmen der kommunalverfassungsrechtlichen Bestimmungen durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu beraten.

Der Integrationsrat vertritt die Interessen der Mendener*innen mit Migrationshintergrund gegenüber der Politik, der Verwaltung und der Öffentlichkeit.

 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigte/r:

- wer mindestens 16 Jahre alt ist

- sich mindestens seit einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat

- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl seinen/ihren Hauptwohnsitz in Menden hat

Wer kann gewählt werden?

Wählbar sind alle Wahlberechtigten sowie alle Bürgerinnen und Bürger aus Menden, soweit sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

Vorsitzende/r des Integrationsrates:

Nikolaus Paraschos

Stellvertretende/r Vorsitzende/r:

Gönül Gröhlich-Ulmke

Alle Informationen zu den weiteren Mitgliedern des Integrationsrates finden sie hier.