Kontakt

Service-Telefon: 02373 903 -1626

Abt. Planung und Bauordnung

Adresse

Rathaus
Neumarkt 5
58706 Menden

Leitung

Abt. Planung und Bauordnung
Abt. Planung und Bauordnung
Abt. Planung und Bauordnung

Generelle Erreichbarkeit

Öffnungszeiten
Tag
Montag:8:15 - 12:30 Uhr
Dienstag:8:15 - 12:30 Uhr
Mittwoch:8:15 - 12:30 Uhr
Donnerstag:8:15 - 12:30 Uhr und 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag:8:15 - 12:30 Uhr

Anfahrt

Klarstellungssatzungen

In der Klarstellungssatzung legt die Gemeinde die sich aus der tatsächlich vorhandenen Bebauung ergebende Grenze des Bebauungszusammenhangs fest. Alle von der Satzung erfassten Grundstücksteile gehören zum Innenbereich und besitzen damit grundsätzlich Baulandqualität. Als Regulativ für die Zulässigkeit von Bauvorhaben gilt hier allein das Einfügensgebot des § 34 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit einer gesicherten Erschließung. Da die Satzung nur die tatsächlich vorhandene Abgrenzung zwischen Innenbereich und Außenbereich festsetzt, besitzt sie nur deklaratorische (=klarstellende) Bedeutung; sie führt für die innerhalb des Geltungsbereichs liegenden Grundstücke nicht zu neuem Baurecht.