Grundsätzliche Infos

Der Begriff der Grundstücksentwässerung kennzeichnet das Sammeln und Weiterleiten von Schmutz- und Regenwasser aus den Bodeneinläufen sowie Fallleitungen eines Gebäudes.

Mehr als 98 Prozent aller bebauten Grundstücke der Stadt Menden sind an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Grundsätzlich hat jeder Eigentümer das Recht, ja sogar die Pflicht, sein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen.

Dies betrifft sowohl das Schmutz- als auch das Niederschlagswasser. Auf Antrag kann der Grundstückseigentümer jedoch vom Anschlusszwang des Niederschlagswassers befreit werden, wenn er dieses auf andere Weise (z.B. durch Versickerung oder Ableitung in ein Gewässer) entsorgen kann. Die Entsorgungssicherheit muss nachgewiesen werden (z.B. durch einen Versickerungsversuch); zudem darf das Niederschlagswasser nicht verunreinigt sein, was i.d.R. in reinen Wohngebieten der Fall ist.

Ausnahmen bestehen in neu erschlossenen Baugebieten, in denen ein öffentlicher Misch- oder Regenwasserkanal verlegt wurde und eine zentrale Regenwasserentsorgung - z.B. über ein Regenrückhaltebecken mit Einleitung in ein Gewässer - durch die SEM betrieben wird. In diesen Fällen wird vom Anschlusszwang keine Ausnahme gemacht.

Die Grundstücksentwässerung erfolgt nach dem aktuellen Stand der Technik. Gesetzliche Grundlagen sind dabei einzuhalten. Die technische Ausführung dieser Anlagen ist in der Ortsentwässerungssatzung der Stadt Menden beschrieben.