Rückstau aus dem Kanalnetz

Überflutungen können dadurch entstehen, dass das Abwasser aus dem öffentlichen Mischwasserkanal über die Hausanschlussleitung zurück in das angeschlossene Gebäude eindringt.

Wenn sich z.B. bei starken Niederschlägen das Kanalrohr füllt, kommt es nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren zu einem Anstieg des Wasserspiegels in allen damit verbundenen Rohrleitungen und Schächten. Das Wasser kann dann durch die Grundstücksanschlussleitung unter Umständen auch in das angeschlossene Gebäude eindringen, wenn keine entsprechenden Schutzmaßnahmen gegen Rückstau getroffen wurden. Der Grundstückseigentümer hat geeignete Inspektionsöffnungen und notwendige Rückstausicherungen einzubauen, die jederzeit zugänglich sein müssen. Die mögliche Rückstauebene ist die Höhe des Straßenniveaus. Wir empfehlen daher jedem Grundstückseigentümer, alle Räume, die unterhalb der Rückstauebene liegen, wirkungsvoll und dauerhaft durch den Einbau von geeigneten Rückstausicherungen zu schützen.

Aus Sicherheitsgründen sollten sämtliche Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene, wie z.B. Bodeneinläufe oder Sanitäreinrichtungen im Keller, über eine Hebeanlage an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden.

Beim Einbau solcher Rückstausicherungen ist auf sachgemäße Installation zu achten. Die Bestimmungen der DIN 1986 Teil 1 sind dabei einzuhalten.

Eine fehlende oder unzureichende Rückstausicherung verstößt immer gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik!

Vor den schädlichen Folgen des Rückstauens schützt nur eine fachgerechte Entwässerungstechnik.