Sozialhilfe - Grundsicherung - Hilfe zum Lebensunterhalt

Sozialhilfe / Grundsicherung

Der Märkische Kreis ist der hiesige örtliche Träger der Sozialhilfe. Entsprechend der Zuständigkeit hat der Märkische Kreis teilweise Aufgaben auf die Kreiskommunen, so auch auf die Stadt Menden (Sauerland) delegiert.
Im Wesentlichen umfasst dies für die Stadt Menden (Sauerland) jetzt zwei Leistungsbereiche, und zwar
·    die Hilfe zum Lebensunterhalt in der neuen Sozialhilfe (Kap. 3 SGB XII) und
·    die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Kap. 4 SGB XII)

Kapitel 3 SGB XII

Die Hilfe zum Lebensunterhalt in der neuen Sozialhilfe sichert den Lebensunterhalt der Menschen ab, die noch keine 65 Jahre alt sind und für die vorübergehend (länger als 6 Monate) aus gesundheitlichen Gründen keine Erwerbstätigkeit möglich ist.

Kapitel 4 SGB XII

Es wird der Lebensunterhalt nach diesem Kapitel für Personen ab 65 Jahre sowie für Personen, die als dauerhaft erwerbsunfähig im Sinne der Vorschriften der Rentenversicherung sind bzw. gelten, sichergestellt.
Vg. Leistungen sind vom Einkommen und Vermögen des Hilfesuchenden und dessen Ehe- oder Lebenspartners abhängig.

Für Personen, die erwerbsfähig sind, ist die Stadt Menden (Sauerland) für lebensunterhaltssichernde Leistungen nicht zuständig. Für Einwohner der Stadt Menden (Sauerland) ist hier das Jobcenter Märkischer Kreis zuständig. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Hierzu auch Wohngeld, Unterhaltsheranziehung, Wohnberechtigungsbescheinigung.