Wird für Kinder Unterhaltsvorschuss gewährt, geht ihr Unterhaltsanspruch gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil auf die Unterhaltsvorschusskasse über. Die betroffenen Unterhaltspflichtigen werden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zum Unterhalt bzw. zum Ersatz der Unterhaltsvorschussleistungen herangezogen.
Ebenso erfolgt die Überprüfung Unterhaltspflichtiger im Rahmen einer eingerichteten Beistandschaft oder im Einzelfall, wenn Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) gewährt werden.
Den untenstehenden Ermittlungsbogen können Sie sich als Unterhaltspflichtige/Unterhaltspflichtiger ausdrucken und unterschrieben mit den maßgeblichen Belegen in der Unterhaltsheranziehung einreichen. Ihre Angaben können nur berücksichtigt werden, wenn sie auch belegt sind.