Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.

 

Alle Informationen, häufig gestellte Fragen, notwendige Vordrucke sowie ein Erklärvideo zum Wohngeld finden Sie hier:

Informationsseite zum Thema Wohngeld des Landes NRW 


Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach

  1. der Anzahl der zu berücksichtigten Haushaltsmitglieder
  2. der zu berücksichtigten Miete oder Belastung und
  3. dem Gesamteinkommen.

 

Mit dem Wohngeldrechner NRW können Sie prüfen, ob ein Wohngeldanspruch besteht. Sollte dies der Fall sein, können Sie direkt online einen Antrag stellen. Die erforderlichen Unterlagen und Nachweise sind per Post an die Wohngeldstelle zu senden. 

 

Im Bürgerbüro können Sie einen Antrag auf Wohngeld stellen. Die weitere Bearbeitung erfolgt in der Wohngeldstelle.

Hier können Sie online einen Termin buchen.

 

Telefonische Erreichbarkeit der Wohngeldstelle:

Montag - Freitag           10:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag auch          14:30 - 17:00 Uhr

Beantragung online:

Hier können Sie Ihren Anspruch prüfen und online einen Antrag stellen: Wohngeldrechner NRW

 

Beantragung per Post:

Die notwendigen Vordrucke des Landes zur Wohngeldbeantragung finden Sie unten auf dieser Seite oder auf der Informationsseite des Landes NRW unter dem Reiter "Wohngeld mithilfe von Antragsvordrucken per Post beantragen": Informationsseite zum Thema Wohngeld   

 

     Hinweise und Hilfen zu den Formularen:

     Hinweisblatt zum Wohngeldantrag

     Häufig gestellte Fragen und Erläuterungen zum Wohngeld

 

     Mietzuschuss:

     Antrag auf Mietzuschuss (Wohngeld für Mietwohnungen)

     Anlage Mietbescheinigung 

     Anlage Wohngeldantrag für mehr als 4 weiteren Haushaltsmitgliedern

     Anlage Untervermietung 

     Anlage Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen

     Anlage Verdienstbescheinigung

 

     Lastenzuschuss:

     Antrag auf Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentum)

     Anlage Kapitaldienst und Bewirtschaftung 

     Anlage Wohngeldantrag für mehr als 4 weiteren Haushaltsmitgliedern

     Anlage Vermietung 

     Anlage Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen

     Anlage Verdienstbescheinigung

Frau S. Böcker

Team Soziales
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Frau S. Hoberg

Team Soziales
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Frau Y. Jacobs

Team Soziales
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Herr C. Müller

Team Soziales
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Frau M. Wittkamp

Team Soziales
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Frau Y. Blume

Team Soziales
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