Sozialklausel - Sozialermäßigungen der Stadt Menden

Für folgende Anspruchsberechtigte in Menden gibt es eine 25%ige Ermäßigung:

  • Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II)
  • Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach den §§ 27-40 SGB XII (Sozialhilfe)
  • Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach den §§ 41 - 46 SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
  • Personen, die oben genannten Leistungsempfängern einkommensmäßig gleichstehen
  • Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 70%, die mit ihrem verfügbaren Einkommen den oben genannten Leistungsempfängern einkommensmäßig gleichstehen. (Eine ggfs. erforderliche Begleitperson erhält freien Eintritt.)
  • Auszubildende
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Studenten

Die folgenden Einrichtungen gewähren diese Ermäßigung:

  • Dorte-Hillecke-Bücherei
  • Museum
  • Hallenbad
  • Musikschule
  • TAZ (Theater am Ziegelbrand)
  • Theater und Konzerte auf der Wilhelmshöhe Menden
  • Hundesteuer (außer für gefährliche Hunde)