Ermäßigungen – so funktioniert‘s!

25 % Sozialermäßigung bzw. MendenPass für Kulturveranstaltungen (Nachweise sind vorzulegen) erhalten: 

• Auszubildende 

• StudentInnen 

• EmpfängerInnen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II (Arbeitslosengeld II) 

• EmpfängerInnen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach §§ 27–40 SGB XII (Sozialhilfe) 

• EmpfängerInnen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach den §§ 41–46 SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) 

• Personen, die oben genannten LeistungsempfängerInnen einkommensmäßig gleichstehen 

• Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 70 % und die mit ihrem verfügbaren Einkommen den oben genannten LeistungsempfängerInnen einkommensmäßig gleichstehen. Eine ggf. erforderliche Begleitperson erhält freien Eintritt. 

• SchülerInnen erhalten 50% Sozialermäßigung für Kulturveranstaltungen (Nachweise sind vorzulegen). 

Ohne Ermäßigung werden Abonnementverkauf, Sonderveranstaltungen, Veranstaltungen mit Dritten, Kindertheater- und Schulkulturveranstaltungen sowie Büchereiveranstaltungen durchgeführt.


KulturPass

Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung. Im Jahr 2023 erhielt der Jahrgang 2005 ab dem 18. Geburtstag ein Budget von 200 Euro, das er nun noch bis Ende 2024 für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und vieles andere einsetzen kann.

Ab dem 1. März 2024 kann der Jahrgang 2006 das KulturPass-Budget freischalten und ab dem 18. Geburtstag nutzen. Angesichts der allgemeinen Haushaltslage war die Fortführung des Projekts eine große Kraftanstrengung. Daher wird das Budget für den neuen Jahrgang 100 Euro betragen. 

Auch Veranstaltungen des Kulturbüros der Stadt Menden können mit dem KulturPass besucht werden. Alle weiteren Informationen zum KulturPass auch über www.kulturpass.de.

So geht´s:

  1. KulturPass-App downloaden
  2. KulturPass-Konto erstellen (Registrieren)
  3. Nachweis der Identität (Identifizieren)
  • Entweder über das eID-Verfahren
    • PIN heraussuchen oder neue PIN beim Bürgeramt beantragen
    • Mit dem Personalausweis und der PIN identifizieren
  • Oder jetzt NEU über den Sparkassen-Account
    • den Anmeldenamen und das Passwort für den Online-Account der Sparkasse bereithalten
    • innerhalb der KulturPass-App mit dem Sparkassen-Account identifizieren