Informationen zum Aufenthalt
1. Ich habe Verwandte/Bekannte in der Ukraine und möchte diese gerne zu mir nach Menden/Deutschland holen. Ist das möglich?
Ja, Sie können Ihre Verwandten/Bekannten aus der Ukraine zu Ihnen nach Deutschland holen.
Ukrainische Staatsangehörige können visumfrei für einen Kurzaufenthalt bis zu 90 Tagen in das Bundesgebiet einreisen.
Nach Ablauf der 90 Tage besteht aktuell die Möglichkeit, den visumsfreien Aufenthalt für weitere 90 Tage zu verlängern.
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird es zeitnah eine gesetzliche Regelung geben, die ein längerfristiges Aufenthaltsrecht ermöglichen wird (siehe Punkt 2).
2. Besteht auf Grund der aktuellen Situation in der Ukraine die Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise in Deutschland?
Grundsätzlich halten sich ukrainische Staatsangehörige nach Ihrer visafreien Einreise für zunächst 90 Tage erlaubt im Bundesgebiet auf (siehe Punkt 1).
Die Bundesregierung hat jedoch mitgeteilt, dass basierend auf einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2001 beabsichtigt ist, ukrainischen Staatsangehörigen ohne ein vorheriges Asylverfahren gem. § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 3 Jahre zu erteilen. Nähere Informationen hierzu stehen aktuell noch aus.
3. Können/Müssen ukrainische Staatsangehörige nach Ihrer Einreise in das Bundesgebiet einen Asylantrag stellen?
Ukrainische Staatsangehörige können nach Ihrer Einreise einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.
Wir raten zum jetzigen Zeitpunkt jedoch davon ab, da aufgrund der visumfreien Einreise der Aufenthalt gesichert ist und gesetzliche Regelungen zum längerfristigen Aufenthalt geplant sind (siehe Punkt 2).
4. Besteht für ukrainische Staatsangehörige nach Ihrer Einreise die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu beantragen?
Ja, ukrainische Staatsangehörige können bei akuter Hilfebedürftigkeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für Lebensunterhalt, Wohnraum und Krankenversicherung im Rathaus Menden, Neumarkt 5, Team Integration, Zimmer A 118, beantragen.
Kontakt für Terminvereinbarungen:
- Frau Thal (02373 903-1400)
- Herr Häner (02373 903-1400)
- Frau Mette (02373 903-1400)
- asyl@menden.de
5. Können/Müssen sich ukrainische Staatsangehörige im Bürgerbüro der Stadt Menden anmelden?
Während des visafreien Kurzaufenthalts von 90 Tagen ist eine Anmeldung normalerweise nicht erforderlich, da dieser nur zu touristischen Zwecken erfolgt.
Auf Grund der aktuellen Situation in der Ukraine ist eine Anmeldung im Bürgerbüro jedoch sinnvoll, da dadurch die Kontaktaufnahme gewährleistet ist, um relevante Informationen (z.B. Aufenthaltsrecht, Hilfsangebote) zeitnah zu übermitteln. Die Inanspruchnahme von Leistungen (z.B. Lebensunterhalt, Unterkunftskosten) setzt ebenfalls voraus, dass eine Anmeldung erfolgt ist.
Anmeldungen sind im Rathaus, Bürgerbüro, Neumarkt 5, möglich.
Terminvereinbarungen unter 02373 903-1550 und buergerbuero@menden.de
6. Besteht für die in Menden angemeldeten Kinder die Möglichkeit der Betreuung in einer Kindertagesstätte bzw. des Schulbesuchs?
Ja, Ziel ist es, die Betreuung der Kinder (z.B. Schule) zeitnah zu realisieren und dazu werden noch detaillierte Informationen folgen.
Weitere Informationen für die Schulanmeldung für alle neu zugereisten schulpflichtigen Kinder und Jugendliche finden Sie hier auf der Seite des Teams Schule & Sport.