Einrichtung eines Verfügungsfonds

Die Mittel des Verfügungsfonds können für Investitionen und dafür notwendigen vorbereitenden Maßnahmen im Fördergebiet eingesetzt werden.

Gemäß Nr. 14 der anzuwendenden Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008 können zur Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen Verfügungsfonds eingerichtet werden. Dieser Fonds kann mit 50% aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert werden.

 

In Zusammenarbeit mit den Stadtwerken, der WSG und der Werbegemeinschaft, konnte mit Hilfe der Verfügungsfonds eine neue Weihnachtsbeleuchtung angeschafft werden.