Beseitigung einer Anlage (Abbruch)

  • Anzeige der vollständigen Beseitigung von Anlagen- Anlage I/6 (1-fach)
  • ein Auszug aus der Flurkarte mit der Darstellung der Lage des Beseitigungsvorhabens 
  • Bauzeichnungen des abzubrechenden Gebäudes (im erforderlichen Umfang)
  • in den Fällen des § 62 Absatz 3 Satz 3 BauO NRW 2018 die Bestätigung einer qualifizierten Tragwerksplanerin oder eines qualifizierten Tragwerkplaners gemäß § 54 Absatz 4 BauO NRW 2018 über die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist