Abt. Planung und Bauordnung

Adresse

Rathaus
Neumarkt 5
58706 Menden

Leitung

Abt. Planung und Bauordnung
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Generelle Erreichbarkeit

Öffnungszeiten
Tag
Montag:8:15 - 12:30 Uhr
Dienstag:8:15 - 12:30 Uhr
Mittwoch:8:15 - 12:30 Uhr
Donnerstag:8:15 - 12:30 Uhr und 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag:8:15 - 12:30 Uhr

Anfahrt

Genehmigungsfreistellung nach (§ 63 BauO NRW 2018)

Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes nach § 30 Baugesetzbuch Nordrhein Westfalen können im wesentlichen Wohngebäude einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen, wie Garagen oder Stellplätze, unter bestimmten Voraussetzungen ohne eine Baugenehmigung errichtet werden.

Um in der Genehmigungsfreistellung bauen zu können, muss Ihr Bauvorhaben des Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplanes entsprechen und die Erschließung muss gesichert sein.
Die Anfertigung der Bauvorlagen ist durch eine qualifizierte, bauvorlagenberechtigte Person vorzunehmen.