Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren ( §68 BauO NRW)

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird für die Errichtung und die Änderung baulicher Anlagen durchgeführt, soweit  für sie kein Baugenehmigungsverfahren nach § 63 BauO NRW durchzuführen ist und soweit sie nicht genehmigungsfrei sind.

 

Es wird auch duchgeführt für:

  • Garage + Nebenanlage
  • die Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen
  • Abbruch baulicher Anlagen
  • Werbeanlagen

Die notwendigen Unterlagen werden in der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) aufgelistet.

Hier finden Sie die online verfügbaren Formulare. Sofern die für einen Bauantrag notwendigen Bauvorlagen nicht von einer bauvorlageberechtigten Person unterschrieben sein müssen, sind bspw. nachfolgende Unterlagen vorzulegen: